REKRUTIERUNG VON HÄFTLINGEN

Auch Häftlinge in den Gefängnissen der Italienischen Sozialrepublik (RSI), die wegen allgemeiner und politischer Vergehen in Zuchthäusern und Justizvollzugsanstalten inhaftiert waren, wurden massiv rekrutiert, um zur Arbeit im Reich eingesetzt zu werden. Eine erste Vereinbarung zwischen dem Justizministerium in Salò und Günther von Hackwitz, dem deutschen Leiter der Rechtsabteilung in Italien im Büro von Botschafter Rudolf Rahn, wurde Anfang Juni 1944 getroffen: Die rechtskräftig Verurteilten sollten aus den italienischen Gefängnissen geholt und in die Gefängnisse des Reiches überführt werden, wo sie ihre Strafe als Zwangsarbeiter in der Industrie fortsetzen sollten. Der Plan wurde am 26. Juni 1944 mit dem Abtransport…