Militarisierung der Arbeit und Wehrpflicht im monarchisch-faschistischen Regime und später in der RSI

Am 30. März 1943 wurde das ital. Königliche Gesetzesdekret RDL 123 erlassen (veröffentlicht im ital. Amtsblatt Nr. 73 vom 30.3.1943). Laut Gesetz „erhalten die Angestellten der öffentlichen Verwaltungen und alle Bürger, die, ohne im Militärdienst zu stehen, auf der Grundlage von Mobilmachungsdokumenten den von ihren jeweiligen Stäben für Kriegseinsätze mobilisierten Kommandos, Abteilungen oder Diensten der Land-, See- und Luftstreitkräfte zugewiesen werden, von Rechts wegen den Status von Militarisierten”.Die Militarisierung bedeutete die Unterwerfung unter das Militärstrafrecht, d.h. unter die Regeln der militärischen Disziplin, die für die Streitkräfte galten, in denen sich die militarisierte Person befand. Als Gegenleistung bekamen sie eine spärliche…