In Konzentrations-und Vernichtungslager deportierte Personen

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Eine dritte und zahlenmäßig kleinere Gruppe, die nach heutigem Stand der Forschung 40.517 Personen umfasst, sind diejenigen, die aus Italien deportiert und in das eigentliche, von der SS-Struktur geleitete NS-Konzentrationslagersystem gebracht wurden.

Ausschließlich diese Gruppe sollte als „Deportierte” bezeichnet werden, denn dadurch wird die Bedeutung des Begriffs „Deportation” auf die „Deportation in NS-Konzentrations- und Vernichtungslager” beschränkt. Auf diese Weise können die einzelnen Teile im sehr komplexen Gesamtbild der Ereignisse der nach dem Waffenstillstand nach Deutschland zwangsumgesiedelten Italiener zusammengesetzt werden.

Die Kategorie „Deportation” muss jedoch noch weiter aufgeschlüsselt werden, denn das NS-Konzentrationslagersystem bestand ab der zweiten Hälfte des Jahres 1941 aus zwei verschiedenen Apparaten, die von unterschiedlichen Logiken geleitet wurden.

Zum System der Konzentrationslager (KL), das 1933 mit Dachau begann und sich in den folgenden Jahren (ab 1939 auf seinem Höhepunkt) mit dem Ziel entwickelte, politische Gegner (ab 1933), Nonkonformisten und potenzielle gesellschaftliche Gegner (ab 1936), und Menschen, die in den von der Wehrmacht besetzten Gebieten Widerstand leisten konnten (ab 1939), außer Gefecht zu setzen und tendenziell zu eliminieren, kam das System der Vernichtungslager (VL) hinzu, die als Einrichtungen zur massenhaften und raschen physischen Vernichtung der europäischen Juden konzipiert waren. Die VL waren den KLs nachempfunden, verwaltungstechnisch mit ihnen verbunden, unterschieden sich jedoch in ihrem Zweck und ihrer Funktionsweise. Von den insgesamt acht VL (ein neuntes Vernichtungslager in Mogilëv, östlich von Minsk, im besetzten Weißrussland, war geplant, wurde aber nicht realisiert) befand sich eines im besetzten Serbien am Stadtrand von Belgrad (Semlin – Sajmište), ein zweites in Weißrussland am Stadtrand von Minsk (Maly Trostinez) und ganze sechs auf polnischem Gebiet, das in unterschiedlicher Form annektiert war; vier davon (Kulmhof – Chełmno, Belzec-Bełzec, Sobibor-Sobibór, Treblinka) waren bis 1943 in Betrieb und wurden dann geschlossen (Kulmhof – Chełmno wurde im Sommer 1944 kurzzeitig wieder geöffnet, um die überlebenden Juden des Ghettos von Litzmannstadt – Łódź zu töten, die anderen drei wurden unmittelbar nach der Schließung abgebaut). Von den beiden anderen Lagern war Majdanek (Teil des gleichnamigen KL bei Lublin) ausschließlich im Sommer 1942 in Betrieb, Auschwitz II (d. h. Birkenau, das ein Teil des riesigen KL Auschwitz war) hingegen setzte seine Vernichtungsaktivitäten fort, bis das Lager Ende Januar 1945 von sowjetischen Truppen befreit wurde.

Bei den italienischen Deportierten muss man jedoch unterscheiden: zwischen den Juden (insgesamt 8.709, davon 6.889 aus Italien und 1.820 aus dem damals italienischen Dodekanes; insgesamt überlebten nur 753), die in die Mühlen der „Endlösung” gerieten und deshalb zum größten Teil nach Auschwitz II Birkenau geschickt wurden (wo der Völkermord in den Monaten zuvor zentralisiert worden war), während eine viel kleinere Zahl in KLs (Bergen Belsen, Ravensbrück, Buchenwald, Flossenbürg) geschicht; und den anderen 23.826, die von den Besatzern und ihren republikanisch-faschistischen Verbündeten als politische oder soziale Gegner eingestuft und ins KL (Dachau, Mauthausen, Buchenwald, Ravensbrück, Flossenbürg usw.) geschickt wurden. Von ihnen kehrten etwa 50 % zurück.

Weitere 7.982 Deportierte, die ursprünglich ebenfalls für die KLs jenseits des Brennerpasses bestimmt waren, verblieben hingegen im Durchgangslager, kurz Dulag, in Bozen Gries, weil sie nicht über den Brennerpass geschickt werden konnten. Dies ermöglichte ihnen ein weitaus besseres Überleben als ihren Kameraden, die ihre vorgesehenen Ziele stattdessen erreicht hatten.

Aber auch die Unterscheidung zwischen Zwangsarbeitern, Italienischen Militärinternierten (IMI) und Deportierten in KL/VL hat bis zu einem gewissen Grad idealtypischen Charakter: Die sehr unterschiedlichen Ereignisse und Wege dürfen nicht verwechselt werden. Vielmehr muss auch bedacht werden, dass die Grenze zwischen den einzelnen Kategorien in bestimmten Fällen möglicherweise nicht so klar war (es gab zum Beispiel Straflager für Militärinternierte, die in keiner Weise kooperieren wollten, und Straflager für rebellische Arbeiter, die sich kaum vom KLs unterschieden) und dass verschiedene Ereignisse (von persönlichem Verhalten, das von den Häftlingen als feindselig empfunden wurde, bis hin zu Entscheidungen der NS-Behörden aus Gründen, die nichts mit dem Lagerleben zu tun hatten) dazu führen konnten, dass ein Zwangsarbeiter oder Militärinternierter in ein KL kam.