Eine zweite, etwa 100.000 Personen zählende Gruppe umfasste die nach dem 8. September 1943 nach Deutschland gebrachten Arbeiter; von diesen hatte ein kleiner Teil (einige Tausend) ein Angebot für eine Beschäftigung im Reich angenommen. Die Stellenangebote wurden damals durch die von Fritz Sauckel, dem Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz (GBA), im besetzten Italien eröffneten Büros verbreitet. In diesem Fall kann man also nicht von einem direkten Zwang sprechen. Die anderen, und somit die absolute Mehrheit, wurden entweder durch Einberufungsbescheiden, zur Arbeit verpflichtet oder eingezogen, weil sie zu Jahrgängen gehörten, die als Arbeiter eingesetzt werden sollten, oder aber den deutschen Anwerbern der Unternehmen gemeldet, in denen sie arbeiteten. Wieder andere wurden bei Razzien der deutschen Einheiten und der Streitkräfte von Salò im hinteren Teil der Front gefangen genommen, sowohl bei Aktionen gegen Partisanen als auch bei gezielten Razzien oder Vergeltungsaktionen in städtischen Gebieten. Sie wurden alle nach Deutschland überführt, wo sie als Zwangsarbeiter in der Kriegsproduktion eingesetzt wurden. Nach ihrer Ankunft wurden sie in Arbeiterlagern untergebracht und in der Regel bei den Unternehmen, die sie beschäftigten, oder von den Arbeitsämtern angestellt. Bei der Verwendung des Begriffs „Zwangsarbeiter” sollten diese Unterschiede beachtet werden.