2. REKRUTIERUNG VON ARBEITSKRÄFTEN IM „ADRIATISCHEN KÜSTENLAND”

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Obwohl das Arbeitsamt des “Hohen Deutschen Kommissars” die Anwerbung von ins Reich zu entsendenden Arbeitskräften verstärkt hatte, die von den Arbeitsämtern der Provinzen durchgeführt wurde, blieb die Reaktion der Arbeiter weit hinter den Erwartungen zurück. Der Oberste Kommissar hielt zwar weiterhin daran fest, dass die Anwerbung auf freiwilliger Basis erfolgen sollte, zwang aber Menschen, die bereits in Unternehmen beschäftigt waren, die nichts mit der Kriegswirtschaft zu tun hatten, ins Reich zu gehen.  Parallel dazu gab Rainer am 29. November 1943 einen Aufruf zum Kriegsdienst heraus, dem Aufforderungen zum Arbeitsdienst mit Einberufungsbescheid per Postkarten vom 5. März, 30. Juli und 14. September 1944 folgten. Viele der Wehrpflichtigen, die sich für den Beitritt zur Organisation Todt entschieden hatten, um eine Anstellung auf den Baustellen des Küstenlandes zu erhalten, wurden im Sommer 1944 zwangsweise nach Deutschland geschickt. Der Großteil der zwangsrekrutierten Arbeitskräfte bestand jedoch aus Tausenden von Männern und Frauen, die bei unerwarteten Massenverhaftungen in den Städten und vor allem bei den ständigen Razzien gegen Partisanen in den Städten und Dörfern an der Küste, in der Karstebene, im Landesinneren, in den Tälern und Berggemeinden zwangsrekrutiert wurden.

von Sara Bergamasco

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Die Säuberungsaktionen im „Adriatischen Küstenland”

Verhaftungen im Adriatischen Küstenland