Bereits im November 1943 erschienen in den Lokalzeitungen von Padua wiederholt Aufrufe zur freiwilligen Anwerbung italienischer Arbeitskräfte für das Reich. An den Wänden hingen bunte Plakate, auf denen die großen Vorteile angepriesen wurden, die denjenigen geboten wurden, die sich bereit erklärten, nach Deutschland zu gehen und dort zu arbeiten: hohe Löhne, ausgezeichnete Behandlung, Auszahlung eines Teils des Lohns an die Familien in Italien, Anwerbeprämie beim Grenzübertritt, Ausrüstungszulage, doppelte Familienzulagen, Abfindungen, Lebensversicherung.
Die Aufgabe, freiwillige Arbeitskräfte für das Reich zu rekrutieren, wurde der „Gruppe für die Beschäftigung von Arbeitskräften” (Gruppo per l’impiego della manodopera) übertragen, einer Behörde in der Via San Francesco 19 in Padua, die zur Militärkommandantur 1004 gehörte, während in der Via Luigi Razza (heute Via del Carmine) eine „Behörde für die Anwerbung von Arbeitskräften für Deutschland” (Ufficio per il reclutamento dei lavoratori per la Germania) eröffnet wurde.
Am 1. Februar 1944 wurden die „Vorschriften für den obligatorischen Arbeitsdienst” (Norme per il servizio obbligatorio del lavoro) für alle männlichen Bürger erlassen, die zu den Jahrgängen von 1926 bis 1899 gehörten und deren Listen von den speziellen kommunalen Kommissionen zu erstellen waren. [ASPD, Prefettura Gabinetto, cat. V, Corporazioni e Associazioni sindacali 1943-1945, b. 565]
Der Schwerpunkt wurde auf die spontane Ausreise nach Deutschland gelegt, doch die große Anzahl der Arbeitskräfte, die pro Ort verlangt wurde und bald als „absurd” bald als „unmöglich” bezeichnet wurde, konnte auf freiwilliger Basis kaum erreicht werden. [2 – ASPD, Prefettura Gabinetto, Cat. XXII, Affari vari 1943-1945, b. 601, fasc. 33]
Der Druck, dem die kommunalen Behörden ausgesetzt waren, hätte mehr oder weniger verdeckte Drohungen und mehr oder weniger starke Überredungskünsten zur Folge gehabt, was dazu führte, dass in einigen Gemeinden Paduas die Mitglieder der kommunalen Kommissionen den Sitzungen fernblieben und in einigen Fällen die Versendung der Einberufungsbescheide unterließen. [3 – ASPD, Prefettura Gabinetto, Cat. XXII, Affari vari 1943-1945, b. 601, fasc. 33]
Gleichzeitig gab es eine weit verbreitete Propaganda gegen die Arbeitspflicht in Deutschland durch zahlreiche Flugblätter, klandestine Zeitungen und Aushänge an den Wänden, in denen die Arbeiter aufgefordert wurden, nicht zu erscheinen und die Zustellung des Bescheids zu verweigern. [4-8 – ACS, MI, Dgps, Dagr, Rsi 1943-1945, b. 14, fasc. 34/1 – Padova 1944; 9 – ACS, MI, Dgps, Dagr, Rsi 1943-1945, b. 14, fasc. 34/2 – Padova 1944]
In Casalserugo hingegen warfen Unbekannte aus Protest gegen die Rekrutierung Bomben auf das Haus des faschistischen Kommissars, die jedoch nicht explodierten.
Angesichts der sehr geringen Zahl von Arbeitskräften dachte das Innenministerium der RSI darüber nach, zwangsweise Gefängnisinsassen einzusetzen, doch in Padua endete eine erste Musterung mit der Abreise von lediglich 14 Männern. [10 – ACS, MI, Dgps, Dagr, Rsi 1943-1945, b. 14, fasc. 34/3 – Padova 1944]
Ende März übermittelte die Gruppe GNR – Carabinieri Padua zwei Listen mit „unerwünschten Elementen”, d.h. mit insgesamt 267 Namen von Personen, die arbeitslos waren und als untätig und als Landstreicher galten, unterteilt nach Gemeinden. [11 – ASPD, Prefettura Gabinetto, cat. V, Corporazioni e Associazioni sindacali 1943-1945, b. 565]
Die Aktion war auf Anweisung des damals eingerichteten gemeinsamen deutsch-italienischen Arbeitsamtes durchgeführt worden, das systematisch für die Einhaltung der Ziele sorgen sollte.
Aber die italienischen Angestellten zeigten wenig Bereitschaft zur Zusammenarbeit; zum einen, weil sie nicht die Verantwortung für eine so unpopuläre Maßnahme wie die zwangsweise Entsendung von Arbeitern nach Deutschland übernehmen wollten, und zum anderen, weil sie wahrscheinlich dem Resistenza angehörten. [12 – ASPD, Prefettura Gabinetto, Kat. V, Corporazioni e Associazioni sindacali 1943-1945, b. 565]
Am 14. Mai 1944 wurde über die Unzufriedenheit mit den italienischen Ämtern berichtet: Die Arbeitspolizei war zwar aktiv, wenn auch in eingeschränktem Umfang, aber der Leiter des Arbeitsamtes in Padua war wegen „Sabotage” deutscher Vorgaben abgesetzt worden, und die mit der Untersuchung der angeworbenen Zivilisten beauftragten Ärzte neigten dazu, diesen die Unfähigkeit für das Reich zu bescheinigen.
Die Deutschen warfen den Bürgermeistern und Präfekturkommissaren der Kommunen vor, absichtlich sehr lange Listen von Arbeitskräften zu erstellen, die für das Reich rekrutiert werden sollten. Bei der Überprüfung dieser Listen stellte sich dann heraus, dass es sich fast ausschließlich um in Deutschland internierte Kriegsgefangene, Invaliden, Arbeiter mit Familienlast oder Beschäftigte in geschützten Industrien handelte.
Angesichts des mangelnden Interesses der Bevölkerung an einer Ausreise nach Deutschland wurde in Este, Montagnana und Monselice begonnen, Razzien durchzuführen, was die Arbeiter in der Region dazu veranlasste, ihre Arbeit sofort aufzugeben oder sich lieber zu verstecken.
Zur Einschüchterung der Bevölkerung berichteten die lokalen Zeitungen jedoch fast täglich von Verhaftungen von Arbeitsdienstverweigerern.
In einem Dokument des Arbeitsamtes der Provinz Padua vom 11. April 1945 heißt es, dass vor dem 8. September 1943 29.054 Arbeiter aus Padua nach Deutschland versetzt wurden; nach diesem Datum 1.590, wobei der Provinzdirektor zugeben musste, dass nicht alle von ihnen freie Arbeiter waren. [13 – ASPD, Prefettura Gabinetto, Cat. XXII, Affari vari 1943-1945, b. 601, fasc. 33; 14 e 15 – ASPD, Prefettura Gabinetto, cat. V, Corporazioni e Associazioni sindacali 1943-1945, b. 565].
WORTE DER GESCHICHTE
Die Kriterien, an denen sich die lokalen Behörden bei der Zusammenstellung der Listen von Personen orientierten, die zur Arbeit in Deutschland bestimmt waren.
Feindseligkeit oder Boykott seitens der Behörden der RSI gegenüber der deutschen Einberufung zum Arbeitsdienst.
Die Zahlen der Arbeiter, die gezwungen waren, von Padua ins Reich zu ziehen.
von Sonia Residori